Buchen
Lückentage
zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Hotel Thomahof, Hinterzarten 

1. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem HOTEL THOMAHOF ROBERT THOMA GMBH, Erlenbruckerstraße 16, 79856 Hinterzarten (nachfolgend „das Hotel“) abgeschlossen werden. Sie können durch Einzelfallregelungen geändert oder ersetzt werden. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auftraggeber im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. 

2. Abschluss des Gastaufnahmevertrages Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bei Hotelübernachtungen ist der Gastaufnahmevertrag abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder – falls aus Zeitgründen eine Zusage nicht möglich war – bereitgestellt worden ist. 

3. Reservierungen Werden Zimmer oder sonstige Leistungen (z. B. Essen) auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen. Reservierte und seitens des Hotels bestätigte Zimmer werden am Ankunftstag ab 14:30 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung gestellt. 

4. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen können in bar (Euro) sowie mit EC-Karte (Euroscheckkarte, 

Maestro mit PIN) beglichen werden. Wir akzeptieren ebenfalls folgende Kreditkarten: Mastercard und Visacard. 

5. Vorauszahlungen Das Hotel ist berechtigt, von einem Gast, Vorauszahlung in Höhe des Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Anzahlung auf bestehende Buchungen können ebenfalls freiwillig vorgenommen werden. Vorauszahlungen und Anzahlungen müssen jedoch bis 3 Tage vor Anreise eingegangen sein. Evtl. anfallende Bankgebühren gehen zu Lasten des Gastes. Unsere Bankdaten: IBAN: DE 86 680 510 04 000 40 92 367 BIC Code: SOLADES 1 HSW 

6. Stornierungen, Stornogebühren Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. In Fällen der Stornierungen von Reservierungen seitens des Gastes oder der Nichtinanspruchnahme der vom Hotel/Restaurant angebotenen Leistungen, werden die bestellten und reservierten aber vom Gast nicht in Anspruch genommenen, seitens des Hotels aber angebotenen vertraglichen Leistungen (insbesondere für die Logis der Gäste zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel dem Gast berechnet: Stornierungen ab 21 Tagen vor der Anreise: 80% der gebuchten Leistung. Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise: 100% der gebuchten Leistung. Die Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch Weitervermietung der stornierten Zimmer erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Um Ihnen unangenehme Stornokosten bei einem Nichtantritt der Reise zu ersparen, bieten wir eine Hotelstornoversicherung durch die Allianz Travel an. Die Leistungen und Konditionen finden Sie unter www.allianz-reiseversicherung.de 

7. Zimmerkategorien Preisunterschiede ergeben sich durch die unterschiedliche Lage, Größe und Ausstattung der Zimmer. 

8. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 

b) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

9. Haustiere Haustiere sind im gesamten Hotel nicht gestattet. Ausnahme sind Hunde bis zu einer Schulterhöhe von 45 cm und nach vorheriger Anmeldung bei der Buchung/Reservierung. Für den erhöhten Reinigungsaufwand erheben eine Gebühr von 22,- € pro Übernachtung 

10. Einstellbedingungen für Kraftfahrzeuge Die Benutzung der Parkplätze erfolgt unter Anerkennung der nachfolgenden Einstellbedingungen und auf eigene Gefahr. Eine Verwahrung von Gegenständen findet nicht statt. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Schäden durch Dritte. Das Hotel haftet nur für Schäden, die nachweislich vom Personal grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurden. Ansprüche aus solchen Schäden müssen vor dem Verlassen des Parkplatzes oder der Tiefgarage geltend gemacht werden. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß. 

11. Haftung des Hotels a) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. b) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das 

Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens 3.500 Euro und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800 Euro. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von 1.500 Euro im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Schmuck und kleine Kostbarkeiten sind im Hotel- oder Zimmersafe lagern, da ein versehentliches zu Boden fallen und Aufsaugen durch Reinigungsmaschinen nicht ausgeschlossen werden kann. c) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer a), Sätze 2 bis 4 entsprechend. 4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer a), Sätze 2 bis 4 entsprechend. 

12. Rücktritt des Hotels 

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten 

14tägigen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls 

  • • Gruppenbuchungen (Online-Buchungen) von mehr als 3 Zimmer bzw. 6 Personen getätigt wurde; hierbei ist nicht der Name des /der buchenden entscheidend, sondern der gemeinsame Anlass entscheidend. 

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; 

• Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen 

gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der 

Aufenthaltszweck sein; 

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen 

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies 

dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; 

• eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt; 

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; 

• das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, woraus sich ergibt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden 

nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des 

Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des 

Hotels gefährdet erscheinen; 

• der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche 

Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung 

dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; 

• ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse 

abgelehnt wurde. 

3. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

13. Schlussbestimmungen a) Der Gast ist gegenüber dem Hotel verpflichtet, den Verlust von eingebrachten Sachen unverzüglich, spätestens jedoch bei der Abreise geltend zu machen. b) Der Gast haftet für alle Schäden, die von ihm während seines Aufenthaltes im Hotel verursacht worden sind. Das heißt z.B. unser Hotel ist ein Nichtraucher-Hotel und sollten wir feststellen, dass in einem Zimmer geraucht worden ist, berechnen wir für die Endreinigung 250 Euro. Bei unerlaubtem RAUCHEN IM ZIMMER und dem damit verbundenen Fehlalarm werden die Kosten von ca. 1.000 Euro dem Verursacher in Rechnung gestellt. c) Die Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht für die einer abschließenden Regelung. d) Gerichtsstand ist das für den jeweiligen Standort des Hotels zuständige Amts- bzw. Landgericht. e) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. f) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag g) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. h) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. i) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Hinterzarten, 22.12.2022